das Delikt

das Delikt
(lat.)
Straftat, ungesetzliche Handlung

Wegen mehrerer Delikte, die er in den letzten Jahren begangen hatte, war er bei der Polizei bekannt.


Das Grundschulwörterbuch Fremde Wörter .

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  • Delikt — das Delikt, e (Mittelstufe) eine rechtswidrige Handlung, Straftat Beispiel: Er wurde wegen eines Delikts verurteilt. Kollokation: ein Delikt begehen …   Extremes Deutsch

  • Delikt — Ein Delikt ist in der deutschen Rechtssprache im Zivilrecht eine unerlaubte Handlung und im Strafrecht eine Straftat (Verbrechen oder Vergehen). Die Kriminologie verwendet den Ausdruck Delikt als Oberbegriff für alle im weitesten Sinne… …   Deutsch Wikipedia

  • Delikt — »Vergehen, Straftat«: Das Fremdwort wurde im späten 15. Jh. aus lat. delictum »Verfehlung«, dem substantivierten Part. Perf. von delinquere »ermangeln, fehlen«, entlehnt. Das Part. Präs. lat. delinquens »fehlend« erscheint in unserem Fremdwort… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Delikt — Sn Straftat; Verfehlung erw. fach. (15. Jh.) Entlehnung. Entlehnt aus l. dēlictum, dem substantivierten PPP. von l. dēlinquere in seiner Pflicht fehlen, sich vergehen ; eigentlich ausgehen, fehlen , zu l. linquere lassen, überlassen, zurücklassen …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Delikt — Übertretung; Verletzung; Nichteinhaltung; Ordnungswidrigkeit; Verstoß; Vergehen; Zuwiderhandlung; Überschreitung; Untat; Straftat; Verbrechen * * * …   Universal-Lexikon

  • Delikt — Rechtsbruch, strafbare/ungesetzliche Handlung, Straftat, Unrecht, Verbrechen, Verfehlung, Vergehen, Verstoß, Zuwiderhandlung; (emotional): Untat; (geh.): Fehltritt; (geh. veraltend): Missetat; (Rechtsspr. früher; schweiz.): Übertretung. * * *… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Delikt — De·lịkt das; (e)s, e; Jur; eine illegale Handlung ≈ Straftat: Raub ist ein schweres Delikt || K: Eigentumsdelikt, Sittlichkeitsdelikt, Verkehrsdelikt …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Delikt — De|likt das; [e]s, e <aus lat. delictum »Verfehlung«, eigtl. Part. Perf. Passiv (Neutrum) von delinquere, vgl. ↑delinquent> ungesetzliche Handlung, Straftat …   Das große Fremdwörterbuch

  • Delikt — De|lịkt , das; [e]s, e <lateinisch> (Vergehen; Straftat) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Privilegiertes Delikt — heißt ein Delikt, das durch Hinzutritt eines sogen. Privilegierungsgrundes weniger strafbar wird, z. B. wird der infolge vorheriger Reizung erfolgte Totschlag (§ 213 des Reichsstrafgesetzbuches) gelinder gestraft als der einfache Totschlag des §… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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